Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von der Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung ABC Hekwerk Participatie B.V., satzungsmäßigen Sitz in Veenendaal, Niederlande.

Hinterlegt bei der Kanzlei des Gerichts in Utrecht auf 8 mei 2021,

Unter Nummer 33/2021, als auch bei der Handelskammer in Utrecht

am 7. april 2021, unter Nummer 12051349

Artikel 1 – Begriffsbestimmung

  1. Unter ABC Hekwerk wird in diese Allgemeinen Bedingungen gemeint: die  Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung ABC Hekwerk Participatie B.V., satzungsmäßigen Sitz in Veenendaal (NL) und Geschäftsadresse in Eindhoven ebenso die Lizenznehmern von ABC Hekwerk Participatie B.V.
  1. Unter Auftraggeber wird in diese Allgemeinen Bedingungen gemeint: Derjenige der den Auftrag gegeben hat, oder mit wem wir eine Übereinstimmung haben für Lieferung von Produkte oder eine Übereinstimmung haben für Dienstleistungen.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Alle Angebote von ABC Hekwerk erfolgen unter Anwendbarkeit Erklärung von diese Allgemeine Bedingungen, sowohl für das Angebot und die Bestätigung von diese, als für das erfolgte Vertrag.
  2. Abweichende Bedingungen sind nur Teil der Vertrag, wenn die Bedingungen durch ABC Hekwerk explizit und schriftlich angenommen sind. Eventuell durch ABC Hekwerk angenommene abweichende Bedingungen gelten nur für das Angebot oder der Vertrag, worauf sich es bezieht.
  3. Für Verträge zwischen ABC Hekwerk und Auftraggeber können eventuell anwendbare Bedingungen von Letztgenannten nur Wirkung haben, wenn die Bedingungen die vorliegende Bedingungen nicht widersprechen. Bei Zweifeln an die Frage ob die derartige Widersprechbarkeit anwesend ist, überwiegen die Allgemeinen Bedingungen von ABC Hekwerk

Artikel 3 – Angebote

  1. Alle Angebote werden vor vier Wochen angeboten, es sei denn anders deutlich beschrieben in das Angebot. Das Angebot von ABC Hekwerk ist unverbindlich und wird nur als Einladung, ein Angebot für ein Vertrag zu machen, gemeint. Dieses gilt auch für Broschüren, Druckwerke u.ä. die ABC Hekwerk hat geteilt.
  2. Die Angebote von ABC Hekwerk sind basiert auf denn durch den Auftraggeber geteilten Daten bei den eventueller Antrag, darunter die Gebietsinformationen auf Grund der Gesetz ‚Wet Informatie-uitwisseling Bovengrondse en Ondergrondse Netten‘ (WIBON), welche ABC Hekwerk als richtig nehmen darf. Es sei denn anders vereinbart, werden die Angebote nur in das Land, wo es beantragt ist, gelten. Bei die Ausarbeitung von Angebote berechnet ABC Hekwerk die Preise für Montage für ein hindernisfreies Gebiet, in und auf dem Boden, auβer wenn die Gebietsinformationen anders zeigen. Extra Ausgaben durch Hindernisse, die nicht vorgesehen waren, sind für den Auftraggeber.
  3. Ein von ABC Hekwerk ausgebrachtes Angebot kann durch den Auftraggeber nur im ganzen akzeptiert oder abgewiesen werden. Bei einem zusammengesetzten Kostenvorschlag ist ABC Hekwerk nicht verpflichtet zu Lieferung von ein Teil für das gemäße Teil von dem ganzen Preis.

Artikel 4 – Vertragsschluss

  1. Der Vertrag erfolgt, wenn ABC Hekwerk Ihre Angebotsbestätigung bekommen hat. Die Bestätigung muss schriftlich, eventuell mit Datenkommunikationsmittel sowie Fax oder E-Mail, stattfinden.
  2. Wenn in die Bestätigung Vorbehalten oder Änderungen hinsichtlich das Angebot angebracht werden, wird in Abweichung von dem letzten Absatz erst ein Vertrag erfolgt, wenn ABC Hekwerk an dem Auftraggeber schriftlich eingestimmt hat mit die Änderungen von dem Angebot.
  3. Zusätzliche mündliche Übereinstimmungen werden als nicht erfolgt gesehen.
  4. ABC Hekwerk hat das Recht die Übereinstimmung ganz oder teils durch Dritten ausführen zu lassen ggf. Dritte bei die Ausführung des Auftrags einzuschalten.
  5. Zeichnungen, technische Umschreibungen, Entwürfe, Berechnungen und Ähnliche sind Teil das Vertrag, wenn und soweit danach verwiesen ist. Wenn die Zeichnung anders ist als eine technische Umschreibung, überwiegt das letzte.

Artikel 5 – Qualität und Umschreibung

  1. ABC Hekwerk bindet sich gegen Auftraggeber Produkte zu liefern in die Umschreibung, Qualität und menge ggf. Diensten zu leisten, sowie in das Angebot beschrieben.
  2. ABC Hekwerk bindet sich gegen Auftraggeber Produkte zu liefern, die soviel wie möglich die Modellen gleich sind, die durch ABC Hekwerk sind beschrieben. Gelieferte Produkte dürfen derart abweichen von das was bestimmt und umschrieben ist in das Angebot und in die Branche als tolerierbar gesehen wird.
  3. Wenn durch ABC Hekwerk Zeichnungen für Fundamenten von Schiebe- oder Drehtoren übermittelt werden, werden diese übermittelt auf der Grundlage des Ausgangspunkts, dass die Basis genug ist um das Fundament zu tragen. Der Auftraggeber muss immer selber kontrollieren ob durch die Basis vor Ort spezielle Maβnahmen nötig sind. Eventuelle Ausgaben für die Maβnahmen sind für den Auftraggeber, auβer es konnte durch ABC Hekwerk vorgesehen werden durch die Gebietsinformationen auf Grund der WIBON, sowie gemeint in Artikel 3.2 von diese Allgemeinen Bedingungen. Die eventuelle Ausgaben diesbezüglich sind beschrieben in das Angebot von ABC Hekwerk.

Artikel 6 – Versand, Lieferung und Lieferzeiten

  1. Lieferzeiten werden bei geschätzt. Die Lieferzeit läuft wenn über das Ganze Übereinstimmung ist und nachdem alle notwendige Daten bei ABC Hekwerk geliefert werden und diese die übereingestimmte (Teil)Zahlung erhalten hat, oder dass ABC Hekwerk zufriedenstellende Zahlungssicherheit geboten ist.
  2. Die Lieferzeit ist erstellt in die Erwartung, dass ABC Hekwerk arbeiten bleiben können, sowie zur Zeit des Angebots vorgesehen war und die benötigte Materiale rechtzeitig geliefert werden. Überschreitung der Lieferzeit kann nur ein Anlass sein für eine Entschädigung, wenn damit explizit und schriftlich eingestimmt ist. ABC Hekwerk ist in übrige Fälle nicht haftbar für Entschädigung für nicht rechtzeitig Erfüllungen, für soweit gesetzliche Bedingungen nicht anders melden.
  3. Wenn die Produkte nicht versendet werden können durch Umstände, wofür ABC Hekwerk nicht haftbar ist und die zurückzuführen sind zu dem Auftraggeber, wird von ABC Hekwerk erwartet alle Verpflichtungen erfüllt zu haben durch das Verfahren zugänglich für den Auftraggeber zu behalten, sofern Sie es innerhalb von drei Arbeitstagen, nachdem die Verfahren angeboten werden zur Lieferung, den Auftraggeber mitgeteilt haben. In diesem Fall beginnt die Zahlungsfrist zu laufen den Tag, an dem die Lieferung stattfinden sollte.
  4. Die Lieferung erfolgt durch die Annahme durch den Auftraggeber. Ab die Lieferung ist das Gelieferte auf Risiko des Auftraggebers.
  5. Die Produkte werden durch ABC Hekwerk selber geliefert, oder für Lieferung verschickt nach dem übereingestimmten Platz oder Plätze auf dieser Art, sowie in dem Vertrag oder nachdem übereingestimmt ist. ABC Hekwerk hat das recht um Produkte unter Nachnahme zu dem Auftraggeber zu verschicken.

Artikel 7 – Tätigkeiten

  1. Wenn ABC Hekwerk Tätigkeiten für das installieren des Zaunes und damit verbundene Tätigkeiten ausübt, muss der Auftraggeber dafür sorgen dass das Grundstück nachfolgende Kriterien entspricht:
  2. a) Auf das Grundstück, worauf der Zaun senkrecht installiert werden muss, muss ein egalisiertes Grundstück sein;
    b) Das Grundstück muss frei sein von Belag und/oder Verhärtungen, Schutt, alte Fundamente, Baumstumpfe oder – wurzeln, während das Grundwasser nicht höher sein darf als 60 cm;
    c) Das ganze Grundstück muss zugänglich sein, damit die durch ABC Hekwerk zu liefern Materiale mit LKW oder Firmenwagen auf verschiedene Punkten entladen können werden.
  3. Wenn der Auftraggeber weiß oder wissen kann, dass es sich Umstände vorsehen oder vorsehen werden, wodurch ABC Hekwerk ihre Tätigkeiten nicht auf das abgesprochene Zeitpunkt beginnen kann, ist der Auftraggeber verpflichtet um dieses ABC Hekwerk direkt mitzuteilen. Auch ist der Auftraggeber verpflichtet ABC Hekwerk zu warnen, wenn für die Tätigkeiten von ABC Hekwerk nicht oder nicht rechtzeitig für die notwendige Bedingungen gesorgt sein kann.
  4. Der Auftraggeber ist haftbar für den gelittenen Schaden und Gewinnausfall  durch die Umstände dass ABC Hekwerk nicht auf dem abgesprochenen Zeitpunkt ihre Tätigkeiten anfangen kann, sowie vorher gemeint. Dies gilt auch für die Verzögerungen, die auftreten können bei die Ausübung von die Tätigkeiten durch die in/auf dem Grundstück anwesende Hindernisse. Extra Ausgaben durch dieses sind für den Aufttraggeber.
  5. Verrechnungen von mehr oder weniger Arbeit findet auf jedem fall statt bei Änderungen von den Auftrag oder von die Bedingungen für die Ausübung von die Tätigkeiten. Die Konsequenzen von mehr oder weniger Arbeit werden am liebsten vorher schriftlich übereingestimmt, bei Mangel hat ABC Hekwerk das Recht den Vertrag abzulehnen. Mehr oder weniger Arbeit muss immer verrechnet werden, auch wenn es keine schriftliche Beschreibung gibt.
  6. Bei nicht-egalisierten Grundstücke werden die Zäune nicht senkrecht installiert, sondern mit dem Grundstück mit gesetzt um große Lücken an die Unterseite zu verhindern. Der Aufraggeber ist verantwortlich für Egalisierung des Grundstücks wenn die Zäune senkrecht installiert werden müssen.
  7. Der Auftraggeber muss die Höhe von die Ecken- und Endspitzen zu zeigen. Der Auftraggeber ist auch verantwortlich für genug Arbeitsraum, mindestens 50 cm an die Innenseite von das Werk und mindestens 50 cm auf die Höhe von das Werk an die Außenseite.

Artikel 8 – Lager

  1. Wenn es für den Auftraggeber, aus irgendeinem Grund, nicht möglich ist um die Produkte auf dem abgesprochenen Zeitpunkt anzunehmen und diese fertig sind für Versand, wird ABC Hekwerk, wenn ihr Lager es zulässt, auf Anfrage von dem Auftraggeber die Produkte aufbewahren und alle Maßnahmen nehmen die Qualität zu bewahren, bis Sie bei dem Auftraggeber geliefert sind.
  2. Auftraggeber sind verpflichtet ABC Hekwerk Lagerkosten, gemäß der normale Satz und, wenn es die nicht gibt, gemäß der normale Satz im Branche, zu bezahlen ab den Zeitpunkt, dass die Produkte fertig sind für Lieferung, oder, wenn es später ist, ab den in dem Vertrag abgesprochenen Lieferdatum.

Artikel 9 – Abnahme und Stornierung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die gekauften und/oder gefragten Dienste in dem übereingestimmten Zeitraum abzunehmen. Wenn er dieses nicht kann, hat ABC Hekwerk das Recht um ohne vorherige Mahnung und rechtliches Zwischenkommen Zahlung des Verkaufspreises bzw. Von das noch nicht abgenommen und bezahlten Teil zu fordern oder um auch ohne vorherige Mahnung und rechtliches Zwischenkommen den Vertrag bzw. der Teil dass noch nicht gebaut wurde, zu Stornieren, trotz ihr Recht zu Völlige Entschädigung.
  2. Es ist ABC Hekwerk erlaubt den Auftrag eher als in den abgesprochenen Zeitraum zu liefern.
  3. Wenn ein Abnehmer vor der Ablieferung zu Stornierung von den Auftrag übergeht, wird ABC Hekwerk 10% von die Auftragszahlung an dem Abnemer fordern, es sei denn es würde Anders schriftlich übereingestimmt.

Artikel 10 – Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

  1. Der Eigentum von alle durch ABC Hekwerk an den Käufer gelieferte Produkte bleiben bei ABC Hekwerk, bis der Auftraggeber die Förderungen von ABC Hekwerk hinsichtlich diese oder gleichmäßige Verträge erfüllt hat und bis der Auftraggeber die Förderungen von ABC Hekwerk bzw. nicht ganz erfüllen von derartige Verbindungen hat erfüllt, wozu auch Förderungen für Zinsen, Ausgaben und Geldbuße. ABC Hekwerk hat im vorliegenden Fall das Recht die gelieferte Produkte in ihre Macht zu bringen. In diesem Fall wird der Eigentum erst übermittelt auf dem Auftraggeber wenn der Auftraggeber alle Verpflichtungen von ABC Hekwerk erfüllt hat.
  2. Der Auftraggeber hat in keinem Fall das Recht die durch ABC Hekwerk gelieferte Produkte zu veräußern, bis die offenstehenden Förderungen erfüllt sind.
  3. Ebenso ist Vermietung, Verleih oder etwas anderes außerhalb der Macht des Auftraggebers zu bringen von vorhergenannten Sachen, oder Pfandrecht ein zu richten, nicht erlaubt.
  4. Auftraggeber werden sich gegenüber Dritte, die für die Produkte von ABC Hekwerk Pfandrecht einrichten möchten, sich verbinden um auf erster Wunsch von ABC Hekwerk zu erklären, dass es auf keinem Fall möglich ist derartiges Recht einzurichten.
  5. Auftraggeber verbinden sich keine einzige Akte der Einrichtung des Pfandrechtes zu unterschreiben, bis die Förderungen für die durch ABC Hekwerk gelieferte Produkte erfüllt sind. Auftraggeber machen sich – wenn die Förderung nicht erfüllt ist – schuldig an Unterschlagung.
  6. ABC Hekwerk behaltet das Recht für Pfandrecht Einrichtung auf den in Eigentum übertragende Produkte an Auftraggeber zur Sicherheit von alle Förderungen, welche ABC Hekwerk außer dieser oder Gleichmäßige Verträge hat oder auf dem Auftraggeber kriegen wird.
  7. Auftraggeber verbindet sich auf erstem Versuch von ABC Hekwerk mit zu arbeiten an die erstellten authentische Akte bzw. das registrieren lassen von freihändige Akten hinsichtlich zu die Produkte.
  8. Wenn ABC Hekwerk zweifelt über die Zahlungskapazität von Auftraggeber, ist ABC Hekwerk erlaubt die Lieferung von Produkte aufzuschieben bis der Auftraggeber eine Sicherheit für Zahlung bietet. Der Auftraggeber ist verantwortlich für den Schäden, der ABC Hekwerk geführt hat durch die verzögerte Lieferung.
  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet ABC Hekwerk direkt schriftlich zu melden wenn Dritte Rechte einrichten auf Sachen, wofür in dieses Artikel erklärt wird ein Eigentumsvorbehalt darauf zu sein.
  10. Wenn auf jedem möglichen Zeitpunkt entdeckt wird, dass der Auftraggeber sich nicht an diese Verpflichtung gehalten hat, dann ist er ohne gesetzliches Zwischenkommen eine direkt fällige Geldbuße von 10% von das unbezahlte Teil des Kaufpreises oder Annahmepreises schuldig.
  11. ABC Hekwerk hat im vorliegenden Fall auch das Recht die gelieferte Produkte in ihre Macht zu bringen, inklusiv das Betreten des Grundstückes des Käufers um selber die entsprechende Produkte aus dem Lager des Auftraggebers zu entfernen.

Artikel 11 – Preise und Zahlung

  1. Alle Preise sind basiert auf den zur Zeit der Erstellung des Vertrages geltende Einkaufspreise, Steuer, Gebühren usw. ABC Hekwerk behaltet das Recht Preisänderungen durchzuführen, wenn Änderungen in Einkaufspreise, Steuer, Gebühren usw. stattgefunden haben vor die abgesprochen Zeitpunkt der Lieferung.
  2. ABC Hekwerk muss der Auftraggeber rechtzeitig, und spätestens vor die Lieferung, informieren über die eventuelle Preisänderungen.
  3. Es sei denn schriftlich würde anders übereingestimmt, sind die Preise brutto und exklusiv BTW, ohne Abzug von Rabatte, inklusiv Transportkosten
  4. Es sei denn anders übereingestimmt, muss die Zahlung folgendermaßen erfolgen: 50% bei Auftrag innerhalb von 8 Tage Netto und 50% bei Fertigstellung des Werks innerhalb von 30 Tage Netto. Die Rechnungen müssen dann innerhalb von 8 und 30 Tage nach Rechnungsdatum und ohne Rabatt gezahlt werden, es sei denn anders abgesprochen. Wenn ABC Hekwerk mit dem Auftraggeber übereingekommen ist dass die Tätigkeiten auf Zeitbasis ausgeführt werden sollen, dann hat ABC Hekwerk das Recht um immer nach 7 Tagen das geleistete Arbeit bei dem Auftraggeber in Rechnung zu bringen.
  5. Das Recht des Auftraggebers um eventuelle Förderungen auf ABC Hekwerk zu verrechnen wird ausführlich ausgeschlossen.
  6. Wenn durch die Änderung in dem Auftrag durch den Auftraggeber die Preise erhöhen für ABC Hekwerk, hat ABC Hekwerk das Recht diese mehrere Ausgaben in Rechnung bei dem Auftraggeber zu bringen.
  7. Zahlung von eine Rechnung auf oder nach dem Fälligkeit, sorgt dafür, dass alle Beträge, die der Käufer noch zahlen muss, auch die von andere Rechnungen, direkt fällig sind. ABC Hekwerk hat dann das Recht die ganze Summe von fällige Beträge als einen Rechnungsbetrag zu sehen.
  8. Wenn Zahlung von verschickten Rechnungen nicht stattgefunden hat innerhalb von einem Monat nach dem Versand der Rechnung, hat ABC Hekwerk das Recht den Auftraggeber, nach Ablauf des gemeinten Zeitraumes, eine Entschädigung für Rentenverlust zu verrechnen von 10% von das ganze Rechnungsbetrag pro Jahr, oder die Größe des gesetzlichen Zinsens, wenn die gesetzlichen Zinsen höher sind als 10%.
  9. ABC Hekwerk hat das Recht neben die Hauptforderungen und Zinsen des Auftraggebers, auch alle (außergerichtlichen) Ausgaben, die durch nicht(-rechtzeitige) Zahlung verursacht wurden, zu fordern. Außergerichtlichen Ausgaben werden von dem Auftraggeber auf jedem fall gefordert, wenn ABC Hekwerk zich für die Förderung der Hilfe von Dritte versichert hat.
  10. Die außergerichtlichen Ausgaben werden verrechnet gemäß das Inkassogebühren, der durch die Niederländische Ordnung von Anwälte in Inkassoangelegenheiten berät werden, mit einem Minimum von € 350,00. Aus die einzige Tatsache, dass ABC Hekwerk sich versichert hat von der Hilfe von Dritte, zeigt die Größe von und die Verpflichtung zu Zahlung von außergerichtlichen Ausgaben.

Artikel 12 – Zahlungsfähigkeit

  1. ABC Hekwerk hat immer das Recht, vor die Lieferung oder mit die Lieferung oder bevor mit dem Auftrag weitergegangen wird, eine nach eigenem Ermessen ausreichende Sicherheit für die Erfüllung von die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers zu verlangen. Diese Vorschrift gilt auch, wenn Krediet ist bedungen.
  2. ABC Hekwerk hat auch das Recht, wenn der Käufer die (Zahlungs)Verpflichtungen nicht erfüllen kann, die Tätigkeiten auszusetzen, auch in dem Fall dass eine feste Lieferzeit abgesprochen ist.
  3. Ablehnung des Auftraggebers um die geforderte Sicherheit zu liefern, gibt ABC Hekwerk das Recht den Vertrag zu kündigen, vorbehaltlich ihr Recht auf Entschädigung von Ausgaben und Gewinnausfall.

Artikel 13 – Reklamationen

  1. Unter Reklamationen wird gemeint: alle Beschwerden vom Auftraggeber bezüglich die Qualität der Gelieferten.
  2. Beschwerden und Reklamationen gegen irgendwelche Rechnungen von ABC Hekwerk, beziehungsweise der Zustand von die gelieferten Produkte, müssen innerhalb von acht Tage nach die Lieferung, beziehungsweise die Versendung – mittels ein Einschreiben – Bei ABC Hekwerk gemeldet werden. Bei spätere oder auf andere Art gemeldete Reklamationen, wird der Käufer keine Rechte oder Forderungen bekommen. Die Produkte werden dann als in gutem Zustand angenommen angesehen.
  3. Reklamationen können nur gültig gemacht werden im Bezug auf Produkte, die sich noch im Originalzustand befinden. In die Branche und/oder die Handel zugelassenen angesehenen nicht zu vermiedene Abweichungen können nicht für eine Reklamation sorgen. Reklamationen können nie der Anlass für Aussetzung der Zahlung von gelieferte Produkte sein.
  4. ABC Hekwerk garantiert dass eventuell innerhalb von sechs Monate nach der Lieferung tätige Fehler, wovon der Auftraggeber seigen kann, dass die zugeschrieben werden können an die schlechtere Qualität der gelieferten Produkte, mit gebotene Eile kostenlos repariert werden.
  5. Wenn in dem Vertrag eine abweichende Garantiezeit beschrieben ist, überwiegt diese die vorgemeldete Garantiezeit von sechs Monate.
  6. Nach Wahl von ABC Hekwerk werden die gelieferte Produkte repariert, oder ausgetauscht, wenn die Produkte eine Konstruktions-, Herstellungs- oder Materialfehler haben. Fehler durch normale Abnutzung, unvernünftige Handlungen oder falsche Wartung, welche sich nach die Änderung oder Reparation des Produktes durch den Auftraggeber entstanden sind, bleiben aus der Garantie.
  7. Der in Absatz 4 genannte Garantie muss durch den Auftraggeber in Anspruch genommen werden und wohl in dem Sinne, dass die gemeinten Fehler in kompetente Zeit nach die Entdeckung, aber spätestens innerhalb von sechs Monate nach der Lieferung schriftlich an ABC Hekwerk mitgeteilt sein muss, wenn nicht wird die Garantie-anspruche des Auftraggeber auslaufen.
  8. Die Garantie gilt nur für Produkte, die sich noch im Originalzustand befinden und die nicht durch Dritte repariert oder geändert sind. Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden durch den Auftraggeber und deshalb nicht durch Dritte.

Artikel 14 – Haftung

  1. ABC Hekwerk ist nie verpflichtet zu Entschädigung von mittelbar oder unmittelbar gelittenen Schaden (welche denn auch), entstanden durch Fehler von gelieferte Produkte.
  2. Die Erfüllung durch ABC Hekwerk an ihre Garantieverpflichtungen gilt als einzige und gesamte Entschädigung. Jede andere Förderung zu Entschädigung wird ausgeschlossen.
  3. ABC Hekwerk ist nur verantwortlich für den Schaden, gelitten durch den Auftraggeber, die direkt und allein die Schuld von ABC Hekwerk ist, unter der Bedingung, dass für Entschädigung nur diesen Schaden in Anspruch genommen wird und, wogegen ABC Hekwerk versichert ist, vernünftig, angesichts die in der Branche geltende Handlungen, versichert sein musste. ABC Hekwerk ist außerdem nur verantwortlich für höchstens die versicherte Summe.
  4. Für Entschädigung kommt dann auch nicht Folgeschäden im Anspruch, worunter Betriebsschaden (Gewinnausfall usw.) durch jede Ursache auch entstanden. Auftraggeber werden sich selber falls gewünscht gegen den Schaden versichern müssen.
  5. ABC Hekwerk ist verantwortlich für die falsche Installierung von die gelieferten Produkte.
  6. ABC Hekwerk ist nicht verantwortlich, wenn es sich erweist dass die Daten, angeliefert von oder im Auftrag von dem Auftraggeber, falsch sind oder durch oder die im Auftrag von dem Auftraggeber vorgeschriebene Konstruktionen und Arbeitsweisen. ABC Hekwerk ist außerdem nicht verantwortlich für der Zustand von dem Fundament, wodrin, woran oder worauf die auszuführende Arbeit durch ABC Hekwerk geliefert werden muss, damit Fehler oder Verzögerungen in der Arbeit durch der Zustand von dem Fundament, nie für die Rechnung von ABC Hekwerk sind.
  7. Dieses gilt auch für die durch Auftraggeber vorgeschriebene oder eingeschaltete Lieferanten und Unterauftragnehmer, oder durch oder im Auftrag des Auftraggebers vorgeschriebene Aufträge oder Hinweise, sowie Schaden, die erfolgt aus die falsche Angabe von eine Gebietsinformation auf Grund der WIBON durch den Auftraggeber.
  8. ABC Hekwerk schließt jede Verantwortlichkeit aus für den Gebrauch von Spitzenkämme und Cobraspitzen und übrige scharfen Unterteilen sowie auch die Unterteile von Active Fence (Stromdetektion) gemeint das passieren und/oder zerstören von die Zäune, Tore oder andere Zaun- und Torprodukte zu verhindern, oder zu erschweren durch den Auftraggeber. Auftraggeber tragen selber die Kosten und das Risiko wenn in diesem Fall die Produkte nicht erlaubt sind.
  9. In alle Fälle ist die Verantwortlichkeit von ABC Hekwerk beschränkt bis die Summe, das der Käufer netto angerechnet ist beziehungsweise zu die Produkte, was die Verantwortlichkeit betrifft.

Artikel 15 – Höhere Gewalt

  1. Unvermindert die Bedingungen in Artikel 9, wird der Vertrag gekündigt ohne rechtliches Zwischenkommen nach schriftliche Erklärung auf dem Zeitpunkt, worauf der Auftraggeber insolvent erklärt wird, vorläufige Zahlungseinstellung beantragt hat, die gesetzliche Umschuldung natürlicher Personen (WSNP) auf ihn abgerufen ist, oder durch Beschlagnahmung, Zwangsverwaltungsstellung oder Vermögensverlust oder ein Teil des Vermögens verliert, es sei denn der Verwalter erkennt die aus dieses Vertrag fortfließenden Verpflichtungen als Masseverbindlichkeiten.
  2. Durch die Kündigung werden die hin und her bestehende Förderungen sofort förderlich. Käufer ist verantwortlich für die durch ABC Hekwerk gelittenen Schaden, so wie Gewinnausfall und Transportkosten.
  3. Wenn Abnahme bzw. Lieferung durch höhere Gewalt mehr als sechs Monate dauert, ist jeder der Parteien – ausgeschlossen von weitere Rechte- nach Gesetz befugt den Vertrag zu kündigen. Der Zeitraum ist soviel länger oder kürzer, sobald einer der Parteien seigen kann, dass nach Maßstäbe der Vernunft und Gerechtigkeit auch ein eher oder später Zeitpunkt begründet ist.

Unter höhere Gewalt von ABC Hekwerk wird auf jedem Fall gemeint:

  • Die Umstände, dass ABC Hekwerk eine Leistung, die von Bedeutung ist, mit die durch Sie selber zu liefern Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß geliefert kriegt;
  • Streiks;
  • Störungen im Arbeitsverkehr;
  • Staatliche Maßnahmen, die ABC Hekwerk verhindern ihre Verpflichtungen rechtzeitig, oder ordnungsgemäß zu erfüllen;
  • Wenn ABC Hekwerk auf Grund das Gesetz Informations-Austausch Oberirdische und Unterirdische Netze (WIBON) staatlich behindert wird Aushubarbeiten durchzuführen durch dass nicht-erfüllen von die WIBON des Auftraggebers, oder durch die Anwesenheit von unterirdische Netze, die nicht bekannt waren, oder bekannt sein konnten bei ABC Hekwerk.
  1. Wenn nicht vorgesehene Umstände vorliegen, die derartig sind, dass der Auftraggeber oder ABC Hekwerk nach Vernunft und Gerechtigkeit nicht geänderte Erfüllung durch ABC Hekwerk, jeweils der Auftraggeber nicht erwarten kann, kann der Rechter auf Wunsch von ABC Hekwerk, jeweils der Auftraggeber den Vertag teils oder insgesamt kündigen.
  2. In Fälle, wodrin ABC Hekwerk aufgrund der höhere Gewalt nicht liefern kann, hat sie es Recht um das Vertag zu kündigen, ohne dass, ABC Hekwerk in einige Form oder bis welche Summe es eine Entschädigung zahlen werden muss.

Artikel 16 – Anwendbares Rechtund Streitigkeiten

  1. Auf Übereinstimmungen zwischen ABC Hekwerk und den Auftraggeber sind ausschließlich das Niederländische Recht anwendbar.
  2. Alle Streitigkeiten zwischen ABC Hekwerk und Auftraggeber werden an den befugten Rechter in Utrecht oder – solche zur Auswahl von ABC Hekwerk- an den befugten Rechter in dem Wohnort des Auftraggebers weitergeleitet, auβer das Amtsgericht von das Gericht ist befugt für derartige Streitigkeiten.
  3. Parteien können eine andere Art von Streitbeilegung näher übereinstimmen, sowie Vermittelung, Arbitrage oder Mediation.

Diese Bedingungen, die durch ABC Hekwerk immer geändert oder  ergänzt werden können, sind auf Anfrage bei ABC Hekwerk

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